Das Zürcher kantonale Flughafengesetz schreibt bereits eine Nachtruhe von sieben Stunden vor. Vor allem wegen des Verspätungsabbaus kommt es trotzdem fast täglich zur Verletzung des Nachtflugverbotes.
Zahlreiche Ausnahmebestimmungen ermöglichen es dem Flughafen, Flüge in der Nachtzeit abzuwickeln. Wir fordern mit unserer Initiative eine Beschränkung der zulässigen Ausnahmen für mehr Nachtruhe.
Das Flughafengesetz beinhaltet bereits Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung. Diese werden sehr häufig nicht eingehalten.
Im neuen Gesetz gemäss Initiativtext werden die zulässigen Ausnahmen klar festgehalten. Weiter wird eine Informationspflicht (Monitoring) eingeführt, damit die vom Lärm betroffenen die Ausnahmen auch prüfen können
Der Flughafen treibt seit Bestehen den Kapazitätsausbau und damit die Lärmbelastung voran. Dabei werden die Flüge derart komprimiert geplant, dass täglich die zeitgerechte Abfertigung unmöglich ist. Z.B. werden die Zubringerflüge so knapp vor dem Weiterflug geplant, dass die Umsteigezeit für die Passagiere nicht reicht. Es wird an Personal gespart, sodass auch die Umladung des Gepäcks chronisch zu Verspätungen führt. Schneeräumung im Winter wird nicht eingeplant und führt wieder zu Verspätungen.
Zahlreiche Ausnahmebestimmungen ermöglichen es dem Flughafen, Flüge in der Nachtzeit abzuwickeln. Auf Anfrage beim Lärmbüro erhalten die geplagten Bewohner Standardbegründungen wie „meteorologische“, “betriebliche“, „sanitäre“ -Gründe. Wir fordern ein Online-Monitoring, woraus die Bevölkerung nachvollziehbar die Gründe für die Nachtruhestörungen einsehen kann.
Weiter fordern wir eine Beschränkung der zulässigen Ausnahmen. (siehe neuer Gesetzestext auf dieser Website). Dadurch ist die Funktion des Flughafens für die hiesige Bevölkerung und Wirtschaft noch immer grosszügig sichergestellt und gleichzeitig ist der Bevölkerungsschutz gewährleistet.
Gemäss bestehendem Flughafengesetz sind die Zürcher kantonalen Behörden bereits heute angehalten, den Bevölkerungsschutz zu respektieren und bei Zuwiderhandlungen einzugreifen. Dies wird seit Jahren ignoriert.
Schliesslich ist zu erwähnen, dass der Flughafen in seinen jährlichen Lärmberichten selbst die chronische Verletzung der Lärmvorgaben bestätigt. Selbst während der Corona-Zeit in den Jahren 2021 und 2022, als der Flugverkehr massiv eingeschränkt war, wurden die Grenzwerte nachts überschritten. Als Massnahme fordert der Flughafen eine Aufweichung der Lärmgrenzwerte.
Auch wird der ZFI (Zürcher Fluglärm-Index) chronisch überschritten, ohne dass korrigierende Massnahmen ergriffen werden.
Aus all diesen Gründen braucht es eine Revision, wie die Initiative das verlangt.