15.04.2023 Am Montag, 15. April 2024 um 11:00 Uhr wurden der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich über 7'000 Unterschriften übergeben.
Das Initiativkomitee dankt allen, die mit ihrer Unterschrift oder sogar mit dem Sammeln von Unterschriften, zu diesem Erfolg beigetragen haben.
Die Initiative des Vereins Flughafen-Nachtruhe-Initiative fordert die Einhaltung der Nachtflugordnung, die im bestehenden Flughafengesetz eine Nachtflugsperre von sieben Stunden zwischen 23 Uhr und 6 Uhr vorschreibt. Unter dem Vorwand des Verspätungsabbaus wird jedoch täglich noch lange nach 23.00h geflogen. Das soll sich ändern.
15.10.2023 Mehrere Bürgerorganisationen rund um den Flughafen lancieren eine Volksinitiative zur Einhaltung der siebenstündigen Nachtruhe.
Im jetzigen Flughafengesetz aus dem Jahr 2000 sind 7 Stunden Nachtruhe vorgesehen. Im SIL (Sachplan Infrastruktur Luftfahrt) sind zwar Ausnahmen zugelassen, jedoch nur für den Ausnahmefall. Tatsächlich werden diese Randbedingungen seit Jahren ignoriert, ohne dass die Behörden eingreifen. Dazu kommt der Umstand, dass Deutschland täglich nachts den Luftraum sperrt. In dieser Zeit überfliegen deutsche Flugzeuge der Swiss, Lufthansa, Edelweiss mit weiten Umwegen das vielfach dichter besiedelte Schweizer Gebiet. Alle angerufenen Gerichte haben den Schutz der deutschen Bevölkerung bestätigt. Dieser Schutz steht der Schweizer Bevölkerung nicht zu.
Seit Bestehen optimiert der Flughafen seine Kapazität. Dies aus rein Gewinn-optimierenden Gründen, weit über die Bedürfnisse der hiesigen Bevölkerung hinaus. Die geografischen und siedlungsbedingten Gegebenheiten und die gesetzlichen Lärmgrenzwerte werden chronisch ignoriert.
Der Flughafen gibt gemäss Flughafenbericht 2021 selber zu, dass sogar während dem Einbruch des Flugverkehrs während der Corona-Zeit im ganzen Jahr 643 Nachtflüge nach 23 Uhr stattgefunden haben. Also jeden Tag zwei Flüge!
Nun haben Bürgerorganisationen die Reissleine gezogen. Sie fordern mit der Revision des Flughafengesetzes die Einhaltung von sieben Stunden Nachtruhe. Es bleiben Ausnahmen erlaubt. Damit ist sichergestellt, dass der Flughafen noch immer grosszügig den Bedarf der Schweizer Bevölkerung und Wirtschaft abdecken kann. Nach Schätzungen würden lediglich noch an 30 Tagen jährlich Flüge nach 23 Uhr stattfinden. Ausserdem wird gefordert, dass in der Sperrzeit stattgefundenen Flüge am nächsten Arbeitstag im Internet mit Begründung publiziert werden. Jedermann kann dann bei Zuwiderhandlung Anzeige erstatten.
Bis März 2024 müssen 6000 Unterschriften zusammenkommen, damit es zu einer Abstimmung kommt.